Beurkundung der Abtretung von GmbH-Anteilen
Die zusätzlichen Mitwirkungspflichten des Notars seit der GmbH-Reform führen dazu, dass nur Abtretungen vor deutschen Notaren absolut rechtssicher sind.
Bisher konnte auch ein Schweizer Notar die Abtretung von GmbH-Anteilen beurkunden, soweit die übrigen Formvorschriften eingehalten wurden. Da seit der Reform des GmbH-Rechts der Notar aber auch das Registergericht über die Änderung im Gesellschafterbestand informieren muss — eine Plicht, die zwangsläufig nur deutsche Notare erfasst -, zweifelt das Landgericht Frankfurt daran, dass auch jetzt noch ein ausländischer Notar eine Abtretung wirksam beurkunden kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Abtretung also nur von deutschen Notaren beurkundet werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags