Rückabwicklung eines Anteilsverkaufs

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass ein Anteilsverkauf wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auch steuerlich vollständig rückgängig gemacht werden kann.

Weil das Finanz­amt wider Erwar­ten einen hohen Ver­äu­ße­rungs­ge­winn fest­setz­te, woll­ten zwei Geschäfts­part­ner den Ver­kauf von GmbH-Antei­len wie­der rück­gän­gig machen. Dass das geht, bestä­tig­te der Bun­des­fi­nanz­hof: Wird der Ver­kauf des Anteils an einer Kapi­tal­ge­sell­schaft wegen Weg­falls der Geschäfts­grund­la­ge tat­säch­lich und voll­stän­dig rück­gän­gig gemacht, kann die­ses Ereig­nis steu­er­lich auf den Zeit­punkt der Ver­äu­ße­rung zurück­wir­ken.