Flugbenzin für Gelegenheitsflieger

Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob die Mineralölsteuerbefreiung für Flugbenzin auch für Unternehmen gilt, die nicht in erster Linie Luftfahrt betreiben.

Flug­ben­zin ist von der Mine­ral­öl­steu­er befreit — aller­dings nur für die gewerb­li­che Luft­fahrt. Ein Unter­neh­mer, der sein Flug­zeug für Geschäfts­rei­sen nutzt, woll­te daher die Mine­ral­öl­steu­er für die­se Flü­ge erstat­tet haben. Da das Haupt­zoll­amt von die­sem Ansin­nen wenig ent­zückt war, lan­de­te die Sache schließ­lich vor dem Bun­des­fi­nanz­hof. Und der fragt nun beim Euro­päi­schen Gerichts­hof an, wie denn die ein­schlä­gi­ge EU-Richt­li­nie in die­ser Fra­ge aus­zu­le­gen ist. Für Hob­by­pi­lo­ten, die ihr Luft­fahr­zeug auch geschäft­lich nut­zen, kann es sich daher loh­nen, die wei­te­re Ent­wick­lung im Auge zu behal­ten.