Gewährung der Kinderzulage

Die Gewährung der Kinderzulage als Teil der Eigenheimzulage setzt voraus, dass Ihr Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt der anspruchsberechtigten Eltern gehört oder gehört hat.

Für die Gewäh­rung der Kin­der­zu­la­ge als Teil der Eigen­heim­zu­la­ge wird vor­aus­ge­setzt, dass das Kind zum inlän­di­schen Haus­halt der anspruchs­be­rech­tig­ten Eltern gehört oder gehört hat. Das ist nicht der Fall, wenn die erwor­be­ne und geför­der­te Woh­nung einem Kind zur unent­gelt­lich Nut­zung über­las­sen wird. Damit geht näm­lich die Zuge­hö­rig­keit die­ses Kin­des zu Ihrem Haus­halt im För­der­zeit­raum ver­lo­ren, so dass die Vor­aus­set­zun­gen für die Gewäh­rung der Kin­der­zu­la­ge nicht vor­lie­gen.