Strategieentgelt zählt zu den Anschaffungskosten

Ein Strategieentgelt für den Vermögensverwalter zählt nicht zu den Werbungskosten, sondern erhöht die Anschaffungskosten der Kapitalanlage.

Zahlt ein Kapi­tal­an­le­ger sei­nem Ver­mö­gens­ver­wal­ter ein Stra­te­gie­ent­gelt für die Aus­wahl zwi­schen meh­re­ren Gewinn­stra­te­gi­en, dann zählt das Ent­gelt zu den Anschaf­fungs­kos­ten der Kapi­tal­an­la­ge. Was nach altem Recht nach­tei­lig ist, kön­nen Kapi­tal­an­le­ger jetzt begrü­ßen, denn mit der Abgel­tungs­teu­er wir­ken sich Wer­bungs­kos­ten nicht mehr aus, wäh­rend die Anschaf­fungs­kos­ten für die Berech­nung des Ver­äu­ße­rungs­ge­winns rele­vant sind.