Kfz-Garantiezusage ist umsatzsteuerpflichtig

Eine Änderung der Rechtsprechung führt dazu, dass Garantiezusagen eines Kfz-Händlers jetzt nicht mehr umsatzsteuerfrei sind, sofern sie nicht ausschließlich die Erstattung der Reparaturkosten umfassen.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat in einem wich­ti­gen Punkt sei­ne Recht­spre­chung geän­dert. Betrof­fen sind Garan­tie­zu­sa­gen eines Auto­ver­käu­fers, durch die der Käu­fer wahl­wei­se einen Repa­ra­tur­an­spruch gegen­über dem Ver­käu­fer oder einen Repa­ra­tur­kos­ten­er­satz­an­spruch gegen­über einem Ver­si­che­rer erhält. Bis­her gal­ten die­se Garan­tie­zu­sa­gen als umsatz­steu­er­freie Leis­tung, jetzt sind sie umsatz­steu­er­pflich­tig.

Anlass ist ein Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs, das dem Bun­des­fi­nanz­hof kei­ne Wahl ließ. Nach die­sem Urteil ist nur die Über­nah­me von Geld­ver­bind­lich­kei­ten steu­er­frei. Daher wäre die Garan­tie­zu­sa­ge nur dann wei­ter­hin steu­er­frei, wenn sie allein einen Repa­ra­tur­kos­ten­er­satz­an­spruch abde­cken wür­de.