Besteuerung der Altersrenten ist verfassungsgemäß

Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält.

Erneut hat der Bun­des­fi­nanz­hof bestä­tigt, dass er die Besteue­rung von Alters­ren­ten nach dem Alters­ein­künf­te­ge­setz für ver­fas­sungs­ge­mäß hält. Auch wenn die Besteue­rung im Ein­zel­fall als unge­recht emp­fun­den wer­de, müs­se man dem Gesetz­ge­ber grö­be­re Typi­sie­run­gen und Gene­ra­li­sie­run­gen bei der Rege­lung kom­ple­xer Lebens­sach­ver­hal­te zuge­ste­hen. Das gilt zumin­dest dann, wenn nicht gegen das Ver­bot der Dop­pel­be­steue­rung ver­sto­ßen wird. Trotz­dem hat­te der Klä­ger, ein frü­her selbst­stän­dig täti­ger Rent­ner, der erheb­li­che Bei­trä­ge in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung geleis­tet hat­te, teil­wei­se Erfolg: Weder das Finanz­amt noch das Finanz­ge­richt hat­ten die Öff­nungs­klau­sel ange­wandt, die zumin­dest teil­wei­se eine deut­lich güns­ti­ge­re Besteue­rung ermög­licht.