Ausstellung eines Reisepasses für Steuerschuldner

Die Behörden dürfen säumigen Steuerzahlern die Ausstellung eines Reisepasses verweigern.

Wer erheb­li­che Steu­er­schul­den hat, muss auf­pas­sen: In die­sem Fall dür­fen die Behör­den näm­lich die Aus­stel­lung eines neu­en Rei­se­pas­ses ver­wei­gern und einen vor­han­de­nen Pass ein­zie­hen. Ein Steu­er­flucht­wil­le des Steu­er­schuld­ners liegt bereits vor, wenn er es an ernst­haf­ten Bemü­hun­gen feh­len lässt, sei­ne Steu­er­schul­den zu beglei­chen, zugleich aber im Aus­land ver­blei­ben möch­te, meint das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin. Im einen Fall hat­te der Antrag­stel­ler Steu­er­schul­den in Höhe von rund einer Mil­li­on Euro, im ande­ren Fall waren es etwas mehr als 100.000 Euro.