Insolvenz rechtfertigt keinen Erlass der Erbschaftsteuer

Ein Erlass der nachträglich fällig werdenden Erbschaftsteuer wegen der Insolvenz des Betriebes innerhalb der Behaltensfrist ist nicht möglich.

Eine Insol­venz inner­halb der fünf­jäh­ri­gen Behal­tens­frist ist für den Erben dop­pelt bit­ter: Neben dem Ver­lust des Betrie­bes fällt nach altem Recht auch rück­wir­kend die Ver­scho­nung von der Erb­schaft­steu­er weg. Das hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof schon vor län­ge­rem ent­schie­den. Jetzt haben die Rich­ter nach­ge­legt: Auch ein Erlass der Erb­schaft­steu­er wegen sach­li­cher oder per­sön­li­cher Bil­lig­keits­grün­de kommt bei einer insol­venz­be­ding­ten Ver­äu­ße­rung des Betriebs­ver­mö­gens nicht in Fra­ge.