Ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei
Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.
Stationäre Hospizleistungen sind in ihrer Gesamtheit umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt für ambulante Hospizleistungen, wenn sie von Krankenschwestern oder vergleichbarem medizinischen Fachpersonal erbracht werden. Angesichts der Vergleichbarkeit sind die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ebenfalls steuerfrei, wenn sie unter der fachlichen Verantwortung von Ärzten, Krankenschwestern oder anderen vergleichbar qualifizierten medizinischen Fachkräften erbracht werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
- Vom Arbeitnehmer getragene Stromkosten für Elektrodienstwagen
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026