Freistellungsaufträge und der Euro
Mit der endgültigen Umstellung von DM auf Euro am 1. Januar 2002 ergeben sich bei Freistellungsaufträgen neue Beträge.
Am 1. Januar 2002 erfolgt die endgültige Umstellung von DM auf Euro. Neben vielen anderen Veränderungen ergeben sich auch bei den Freistellungsaufträgen neue Beträge. Seit dem Jahr 2000 und der Halbierung des Sparer-Freibetrags beträgt das Freistellungsvolumen zur Zeit 3.100 DM für Ledige und 6.200 DM für Verheiratete.
Mit der Umstellung am 1. Januar 2002 auf den Euro wird die Grenze, bis zu der Kapitalerträge steuerfrei sind, für Ledige 1601 Euro und für Verheiratete 3202 Euro betragen. In diesen Beträgen ist der Werbungskosten-Pauschbetrag enthalten. Damit erhöht sich das Freistellungsvolumen um 31 DM, bzw. 62 DM. Um unnötige Zinsabschlagsteuern zu vermeiden, sollten Sie daher in jedem Fall Ihre Freistellungsaufträge überprüfen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025
- Verlustrücktrag auch nach schädlichem Beteiligungserwerb möglich
- Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung
- Aktivrentengesetz in Vorbereitung
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR