Schuldzinsenzuordnung bei Eigentumswohnungen

Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.

Wenn Sie Eigen­tü­mer einer selbst­ge­nutz­ten und einer ver­mie­te­ten Woh­nung in einem Gebäu­de sind, kön­nen Sie den Groß­teil Ihrer auf­ge­nom­me­nen Fremd­mit­tel und die Schuld­zin­sen der fremd­ver­mie­te­ten Woh­nung zuord­nen. Vor­aus­set­zung ist dabei, dass im Grund­buch für die ver­mie­te­te Woh­nung auf dem zuge­hö­ri­gen Woh­nungs­blatt ein Dar­le­hen ein­ge­tra­gen ist. Die Rechts­grund­sät­ze für Dop­pel­häu­ser, die eine Auf­tei­lung der Kos­ten nach Wohn- und Nutz­flä­che vor­se­hen, sind hier nicht anzu­wen­den, da Eigen­tums­woh­nun­gen son­der­rechts­fä­hig sind und selb­stän­dig am Rechts­ver­kehr teil­neh­men.