Altersteilzeit für GmbH-Geschäftsführer
Selbst ein Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss der Altersteilzeitregelungen kommen.
Auch GmbH-Geschäftsführer haben Anspruch auf Altersteilzeit, meint das Sozialgericht Düsseldorf: Hält der alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer zwar mehr als 50 % des Stammkapitals, ist er aber wirksam treuhänderisch gegenüber seiner Ehefrau gebunden, kann er bei der GmbH abhängig beschäftigt sein. Dann kann er, vorbehaltlich der Erfüllung weiterer Voraussetzungen, zum begünstigten Personenkreis des Altersteilzeitgesetzes gehören und entsprechende Leistungen beanspruchen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags