Steuer praktisch nicht handhabbar
An der Vorschrift zur Umsatzsteuer auf Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr verzweifelt sogar die Finanzverwaltung.
Ein seltener Akt der Selbsterkenntnis kommt von der Finanzverwaltung: In einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main heißt es wörtlich, eine bestimmte Regelung im Umsatzsteuerrecht sei in der Praxis nicht handhabbar und brauche daher bis auf Weiteres nicht mehr beachtet zu werden. Es geht dabei um Restaurationsleistungen im grenzüberschreitenden Bahnverkehr sowie an Bord von Flugzeugen und Schiffen. Betroffen sind also fast ausschließlich Großunternehmen. Für andere Steuerzahler hat die Verfügung daher in erster Linie Unterhaltungswert aufgrund der darin enthaltenen Selbstreflexion. Diese ist der Finanzverwaltung hoffentlich Anlass, in Zukunft verstärkt vor der Verabschiedung von Gesetzen über deren praktische Handhabung nachzudenken.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026