Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen

Ein Musterverfahren soll klären, ob der generelle Ausschluss des Werbungskostenabzugs bei Kapitalerträgen verfassungsgemäß ist.

Seit der Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er kön­nen kei­ne Wer­bungs­kos­ten mehr im Zusam­men­hang mit Kapi­tal­erträ­gen abge­zo­gen wer­den. Sie gel­ten unab­hän­gig von ihrer Höhe als durch den Spa­rer-Pausch­be­trag von 801 Euro (1.602 bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehe­gat­ten) abge­gol­ten. Ob die­se Ungleich­be­hand­lung gegen den Gleich­heits­satz und das Gebot der Fol­ge­rich­tig­keit ver­stößt, soll nun in einem Mus­ter­ver­fah­ren über­prüft wer­den, das der Bund der Steu­er­zah­ler unter­stützt.