Wertaufholungsgebot ist verfassungsgemäß
Auch die Pflicht zur Rückgängigmachung lange zurück liegender Teilwertabschreibungen stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Im Jahr 1999 wurde mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 das Wertaufholungsgebot eingeführt. Demnach müssen frühere Teilwertabschreibungen wieder rückgängig gemacht werden, wenn der Teilwert zu einem späteren Bilanzstichtag wieder gestiegen ist. Das gilt auch für Teilwertabschreibungen, die vor der Einführung des Wertaufholungsgebots vorgenommen wurden.
Der Bundesfinanzhof hatte sich jetzt mit einem Fall zu befassen, in dem die Teilwertabschreibung mehr als zehn Jahre vor der Einführung des Wertaufholungsgebots lag und sieht aufgrund der Rückwirkung keine verfassungsrechtlichen Bedenken: Der Gesetzgeber habe einen weiten Spielraum, wenn es bei einer Rückwirkung nur um die Frage geht, wann, und nicht ob die Besteuerung erfolgt. Das 1999 eingeführte Wertaufholungsgebot verstößt daher auch insoweit nicht gegen die Verfassung, als davon Teilwertabschreibungen erfasst werden, die mehr als zehn Jahre vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung vorgenommen worden waren.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Neues Programm zur Förderung von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Sachbezugswerte für 2026
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch