Voraussetzung für eine umsatzsteuerliche Organschaft

Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die Bildung einer umsatzsteuerlichen Organschaft verschärft.

In einer Ände­rung sei­ner Recht­spre­chung hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass eine GmbH nicht finan­zi­ell in eine Per­so­nen­ge­sell­schaft ein­ge­glie­dert ist, wenn nur meh­re­re Gesell­schaf­ter gemein­sam über die Anteils­mehr­heit an der GmbH und der Per­so­nen­ge­sell­schaft ver­fü­gen. Eine sol­che finan­zi­el­le Ein­glie­de­rung ist aber not­wen­dig, damit zwi­schen GmbH und Per­so­nen­ge­sell­schaft eine umsatz­steu­er­li­che Organ­schaft bestehen kann.