Höhere Steuerermäßigung für Handwerkerleistung erst ab 2009

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stimmt der Finanzverwaltung zu, dass die höhere Steuerermäßigung für Handwerksleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt.

In letz­ter Zeit gab es immer wie­der Streit dar­über, ab wann die Ver­dop­pe­lung des Höchst­be­trags für die Berück­sich­ti­gung von Hand­wer­k­erleis­tun­gen auf 1.200 Euro durch das Kon­junk­tur­pa­ket I greift. Die Finanz­ver­wal­tung ver­tritt stand­haft die Auf­fas­sung, dies sei erst ab 2009 der Fall und hat jetzt Schüt­zen­hil­fe vom Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz bekom­men. Auch das Gericht sieht kei­nen Grund für eine frü­he­re Anwen­dung.