Erbschaftsteuer bei erzwungenem Verkauf einer Freiberuflerpraxis
Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.
Der Sohn eines Arztes musste nach dem Tod seines Vaters die Arztpraxis verkaufen, weil ihm gesetzliche Vorschriften die Fortführung verwehrten. Das Finanzamt weigerte sich daraufhin, bei der Erbschaftsteuer die Steuerermäßigung für Betriebsvermögen zu gewähren. Wie bei seiner Rechtsprechung zur insolvenzbedingten Betriebsaufgabe zeigt der Bundesfinanzhof auch in diesem Fall keine Gnade: Eine Betriebsveräußerung innerhalb der Behaltensfrist, die nach altem Recht fünf Jahre beträgt, führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgt. Das gilt — auch wenn im Gesetz so nicht ausdrücklich erwähnt — auch für den Verkauf der Praxis eines Freiberuflers.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung