Musterprozess zur Steuernummer

Von über 170 Klagen gegen die neue bundeseinheitliche Steuernummer hat das zuständige Finanzgericht in Köln nun drei Verfahren als Präzendenzfälle verhandelt.

Zum ers­ten Mal hat sich ein Finanz­ge­richt mit der neu­en bun­des­ein­heit­li­chen Steu­er­num­mer befasst: Beim Köl­ner Finanz­ge­richt, das in die­ser Fra­ge bun­des­weit zustän­dig ist, sind mitt­ler­wei­le mehr als 170 Kla­gen gegen die Zutei­lung der Steu­er­num­mer ein­ge­gan­gen. Davon hat das Gericht jetzt drei Kla­gen als Prä­ze­denz­fäl­le ver­han­delt. Ob das Gericht aber die ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken der Klä­ger teilt, ist noch nicht klar. Erst in rund zwei Mona­ten ist mit einer Ent­schei­dung zu rech­nen, und erst dann ist auch klar, ob das Gericht die Fra­ge dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt vor­le­gen wird.