Verbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Handel

Bis Ende des Jahres soll der Umstieg auf das europaweit einheitliche elektronische Überwachungsverfahren EMCS abgeschlossen sein.

Um den grenz­über­schrei­ten­den Han­del mit ver­brauch­steu­er­pflich­ti­gen Waren zu ver­ein­fa­chen, hat die EU ein neu­es elek­tro­ni­sches Ver­fah­ren ein­ge­führt, das am 1. April 2010 an den Start ging. Mit dem EMCS (Exci­se Move­ment and Con­trol Sys­tem) sol­len mit­tel­fris­tig alle Vor­gän­ge erfasst und über­wacht wer­den. Um am Ver­fah­ren teil­zu­neh­men, muss ein Unter­neh­men in der SEED-Daten­bank erfasst sein, was einen Antrag beim Zoll erfor­dert.

Neun EU-Mit­glied­staa­ten (Öster­reich, Bul­ga­ri­en, Zypern, Tsche­chi­sche Repu­blik, Est­land, Ungarn, Litau­en, Luxem­burg und Lett­land) haben ihre Wirt­schafts­be­tei­lig­ten bereits ab dem 1. April 2010 dazu ver­pflich­tet, Beför­de­rungs­vor­gän­ge im EMCS zu eröff­nen. In den übri­gen Län­dern, dar­un­ter auch Deutsch­land, ist die Teil­nah­me bis Ende 2010 noch frei­wil­lig.