EU-Kommission verklagt Deutschland

Die Kommission moniert einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit bei der Behandlung von Pensionseinrichtungen.

Anfang Juni hat die EU-Kom­mis­si­on Deutsch­land beim Euro­päi­schen Gerichts­hof wegen dis­kri­mi­nie­ren­der Steu­er­be­stim­mun­gen ver­klagt. Sie stört sich an der unter­schied­li­chen Behand­lung deut­scher und aus­län­di­scher Pen­si­ons­ein­rich­tun­gen. Dar­in sieht die Kom­mis­si­on einen Ver­stoß gegen die Kapi­tal­ver­kehrs­frei­heit.