Unterhalt an im Ausland lebende Angehörige
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Einschränkende Voraussetzung ist, dass Sie nach Deutschem Recht zum Unterhalt auch verpflichtet sind. Es kommt für diese Frage also nicht darauf an, ob zivilrechtlich außerhalb der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Unterhaltsverpflichtung besteht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen