Fiktive Umsatzsteuer auf private Pkw-Nutzung bei Landwirten

Bei Landwirten mit Durchschnittssatzbesteuerung wird auf die Privatnutzung eines Pkws nach der 1 %-Regelung keine fiktive Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat­te vor eini­gen Mona­ten ent­schie­den, dass die nach der 1 %-Rege­lung ermit­tel­te Ent­nah­me für die pri­va­te Pkw-Nut­zung bei Land­wir­ten mit Durch­schnitts­satz­be­steue­rung nicht um eine fik­ti­ve Umsatz­steu­er zu erhö­hen ist. Anders als ein Regel­ver­steue­rer, der bei betrieb­li­chen Aus­ga­ben wegen des Vor­steu­er­ab­zugs mit der gezahl­ten Umsatz­steu­er nicht belas­tet sei, kön­ne ein pau­scha­lie­ren­der Land­wirt den Vor­steu­er­ab­zug nicht in Anspruch neh­men. Dar­auf hat jetzt die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Nie­der­sach­sen reagiert und in einem Erlass gere­gelt, dass die­se Ent­schei­dung in allen offe­nen oder auf Antrag des Steu­er­pflich­ti­gen ruhen­den Ver­fah­ren anzu­wen­den ist.