Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungskosten

Herstellungs- und Erhaltungskosten sind ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder ein gleichstehender Rechtsakt abgeschlossen worden ist.

Als Anspruchs­be­rech­tig­ter kön­nen Sie eine Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge für Her­stel­lungs- und Erhal­tungs­kos­ten an einer Woh­nung im eige­nen Haus oder an der eige­nen Eigen­tums­woh­nung erhal­ten. Nach Erör­te­run­gen der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der sind die­se Arbei­ten ab dem Zeit­punkt begüns­tigt, zu dem der nota­ri­el­le Kauf­ver­trag oder ein gleich­ste­hen­der Rechts­akt abge­schlos­sen wor­den ist.