Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.

Der Bun­des­fi­nanz­hof lässt vom Euro­päi­schen Gerichts­hof die Fra­ge klä­ren, ob eine umsatz­steu­er­freie Geschäfts­ver­äu­ße­rung im Gan­zen vor­liegt, wenn ein Unter­neh­mer den Waren­be­stand und die Geschäfts­aus­stat­tung sei­nes Geschäfts ver­kauft und dem Käu­fer das zuge­hö­ri­ge Laden­lo­kal ledig­lich ver­mie­tet. Ergän­zend will der Bun­des­fi­nanz­hof wis­sen, ob es dabei auf die Lauf­zeit des Miet­ver­trags ankommt. Wich­tig ist die­se Anfra­ge für alle Unter­neh­mer, die beim Ver­kauf ihres Betriebs über eine ähn­li­che Gestal­tung nach­den­ken.