Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen
Der Europäische Gerichtshof muss entscheiden, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen auch vorliegt, wenn das Ladenlokal des Betriebs nicht mit verkauft, sondern nur vermietet wird.
Der Bundesfinanzhof lässt vom Europäischen Gerichtshof die Frage klären, ob eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Geschäfts verkauft und dem Käufer das zugehörige Ladenlokal lediglich vermietet. Ergänzend will der Bundesfinanzhof wissen, ob es dabei auf die Laufzeit des Mietvertrags ankommt. Wichtig ist diese Anfrage für alle Unternehmer, die beim Verkauf ihres Betriebs über eine ähnliche Gestaltung nachdenken.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026