Einzahlung auf Oder-Konto als Schenkung an den Ehegatten

Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.

Ehe­gat­ten mit einem Oder-Kon­to müs­sen bei der Ein­zah­lung grö­ße­rer Beträ­ge auf­pas­sen, um eine unnö­ti­ge Steu­er­be­las­tung zu ver­mei­den: Ist Ehe­gat­ten ein Oder-Kon­to jeweils hälf­tig zuzu­rech­nen und hat der Ehe­mann Erlö­se aus dem Ver­kauf einer Fir­men­be­tei­li­gung auf die­ses Kon­to ein­be­zahlt, so hat er sei­ner Ehe­frau die Hälf­te der Ein­zah­lungs­be­trä­ge frei­ge­big zuge­wen­det. Für die­sen Teil muss die Ehe­frau dann Schen­kungsteu­er zah­len, meint das Finanz­ge­richt Nürn­berg.