Verzicht auf dingliches Wohnrecht ist schenkungsteuerpflichtig

Wie beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist auch der Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht steurrechtlich eine steuerpflichtige Schenkung.

Ein ding­li­ches Woh­nungs­recht ent­zieht dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer auf Dau­er das Nut­zungs­recht an sei­ner Immo­bi­lie. Daher ist der unent­gelt­li­che Ver­zicht auf die­ses Wohn­recht eine Schen­kung, die der Schen­kungsteu­er unter­liegt, meint der Bun­des­fi­nanz­hof. Schon vor eini­gen Jah­ren hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof glei­ches für den vor­zei­ti­gen unent­gelt­li­chen Ver­zicht auf ein Nieß­brauchs­recht ent­schie­den.