Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass in diesem Jahr keine neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2011 versandt werden.

Für die­ses Jahr wur­den letzt­mals Lohn­steu­er­kar­ten aus­ge­stellt, denn ursprüng­lich war ab 2011 der Über­gang auf ein elek­tro­ni­sches Lohn­steu­er­ab­zugs­ver­fah­ren geplant. Dass es dazu nun nicht kommt, ist wenig über­ra­schend, denn bis­her haben noch die wenigs­ten IT-Pro­jek­te der Finanz­ver­wal­tung zum geplan­ten Ter­min funk­tio­niert. Und so wer­den die für die Berech­nung der Lohn­steu­er benö­tig­ten Daten erst ab 2012 in einer Daten­bank der Finanz­ver­wal­tung hin­ter­legt und den Arbeit­ge­bern in elek­tro­ni­scher Form zum Abruf bereit­ge­stellt.

Bis zum Start des elek­tro­ni­schen Ver­fah­rens gilt daher im Jahr 2011 eine Über­gangs­lö­sung. Die jewei­li­ge Gemein­de ist nur noch für die Mel­de­da­ten zustän­dig. Ansprech­part­ner für alle Aus­künf­te zu den gespei­cher­ten steu­er­li­chen Daten sowie für deren Ände­run­gen (Steu­er­klas­sen­wech­sel, Kir­chen­steu­er­pflicht etc.) wird bereits ab dem Jahr 2011 unmit­tel­bar das zustän­di­ge Finanz­amt sein. Und weil für 2011 kei­ne Lohn­steu­er­kar­ten mehr aus­ge­stellt wer­den, behält die Lohn­steu­er­kar­te 2010 auch für das Jahr 2011 ihre Gül­tig­keit. Das bedeu­tet unter ande­rem:

  • Für Arbeit­neh­mer ent­fällt bei einem fort­be­stehen­den Arbeits­ver­hält­nis die Ver­pflich­tung, für das Kalen­der­jahr 2011 eine neue Lohn­steu­er­kar­te vor­zu­le­gen. Der Arbeit­ge­ber darf die Lohn­steu­er­kar­te 2010 nicht wie bis­her am Jah­res­en­de ver­nich­ten, son­dern muss die dar­auf ent­hal­te­nen Ein­tra­gun­gen auch für den Lohn­steu­er­ab­zug im Jah­re 2011 zugrun­de legen.

  • Bei einem Wech­sel des Arbeit­ge­bers in 2011 legt der Arbeit­neh­mer die vom bis­he­ri­gen Arbeit­ge­ber aus­ge­hän­dig­te Lohn­steu­er­kar­te 2010 dem neu­en Arbeit­ge­ber vor.

  • Sofern Frei­be­trä­ge auf der Lohn­steu­er­kar­te 2010 ein­ge­tra­gen sind, gel­ten die­se unab­hän­gig vom Gül­tig­keits­be­ginn auch im Jahr 2011 wei­ter. Um Nach­zah­lun­gen im Rah­men der Ein­kom­men­steu­er­ver­an­la­gung 2011 zu ver­mei­den, kann aller­dings die Her­ab­set­zung von Frei­be­trä­gen beim Finanz­amt bean­tragt wer­den, wenn sich die Ver­hält­nis­se in 2011 ändern soll­ten.

  • Arbeit­neh­mer sind ver­pflich­tet, die Steu­er­klas­se und die Zahl der Kin­der­frei­be­trä­ge auf der Lohn­steu­er­kar­te 2010 umge­hend durch das Finanz­amt ändern zu las­sen, wenn die Ein­tra­gun­gen auf der Kar­te güns­ti­ger sind als die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se zu Beginn des Jah­res 2011. Wur­de zum Bei­spiel eine Ehe in 2010 geschie­den und sind somit die Vor­aus­set­zun­gen für die Steu­er­klas­se III weg­ge­fal­len, ist der Arbeit­neh­mer ver­pflich­tet, die Steu­er­klas­se I auf der Lohn­steu­er­kar­te 2010 ein­tra­gen zu las­sen.

  • Wäh­rend des Jah­res 2010 wird eine Lohn­steu­er­kar­te noch von der Gemein­de aus­ge­stellt. Wird im Jahr 2011 erst­ma­lig eine Lohn­steu­er­kar­te benö­tigt, stellt grund­sätz­lich das zustän­di­ge Finanz­amt auf Antrag eine Ersatz­be­schei­ni­gung anstel­le einer Lohn­steu­er­kar­te aus.