Erneute doppelte Haushaltsführung am selben Ort

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch in der alten Wohnung wieder neu begründet werden.

Wur­de eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung been­det, kann sie am frü­he­ren Beschäf­ti­gungs­ort auch in der dazu schon frü­her genutz­ten Woh­nung erneut begon­nen wer­den. Been­det ist die ers­te dop­pel­te Haus­halts­füh­rung dann, wenn der Haus­halt in der Woh­nung am Beschäf­ti­gungs­ort nicht mehr geführt wird.