Pläne zur Steuervereinfachung

Die Bundesregierung hat ein Paket mit 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen.

Der Koali­ti­ons­aus­schuss der Bun­des­re­gie­rung hat sich in sei­ner Sit­zung am 9. Dezem­ber 2010 auf ein Paket von 41 Maß­nah­men zur Steu­er­ver­ein­fa­chung geei­nigt. Auch wenn nach Ansicht des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums sowohl die Steu­er­zah­ler als auch die Steu­er­ver­wal­tung spür­bar von Erklä­rungs-, Prü­fungs- und Ver­wal­tungs­auf­wand ent­las­tet wür­den, ist das Paket eher durch­wach­sen: Knapp die Hälf­te der 41 Punk­te bezieht sich auf rei­ne Absichts­er­klä­run­gen, Maß­nah­men, die ohne­hin schon beschlos­sen sind (elek­tro­ni­sches Lohn­steu­er­ab­zugs­ver­fah­ren) oder die Abschaf­fung eso­te­ri­scher Rege­lun­gen wie der Steu­er­frei­heit von Zuwen­dun­gen ehe­ma­li­ger alli­ier­ter Besat­zungs­sol­da­ten an ihre Ehe­frau­en.

Ins­ge­samt sol­len die Steu­er­zah­ler durch das Maß­nah­men­pa­ket um 590 Mil­lio­nen Euro ent­las­tet wer­den. Für Unter­neh­men geht die Bun­des­re­gie­rung von einer wei­te­ren Ent­las­tung um rund 4 Mil­li­ar­den Euro durch die Abschaf­fung büro­kra­ti­scher Vor­schrif­ten aus. Die­se Schät­zung wird aber viel­fach als deut­lich über­zo­gen kri­ti­siert. Damit Sie selbst ent­schei­den kön­nen, ob die Koali­ti­ons­plä­ne, die als Tiger gesprun­gen sind, nun als Bett­vor­le­ger lan­den, sind hier die wich­tigs­ten Maß­nah­men im Über­blick:

  • Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag: Der Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag soll von der­zeit 920 Euro auf 1.000 Euro stei­gen, und zwar mög­li­cher­wei­se noch rück­wir­kend für 2011. Die Maß­nah­me ist mit Steu­er­min­der­ein­nah­men von 330 Mil­lio­nen Euro ver­bun­den.

  • Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten: Kos­ten für die Kin­der­be­treu­ung sol­len künf­tig gene­rell als Son­der­aus­ga­ben gel­ten, eine umfang­rei­che Prü­fung, ob es sich nun um Wer­bungs­kos­ten oder Son­der­aus­ga­ben han­delt, ent­fällt dadurch. Gleich­zei­tig soll der Vor­druck für die Anla­ge Kind um eine Sei­te redu­ziert wer­den.

  • Kin­der­geld: Zahl­lo­se Strei­te­rei­en mit der Fami­li­en­kas­se und Ver­fah­ren vor den Finanz­ge­rich­ten wür­den über­flüs­sig, wenn bei der Gewäh­rung von Kin­der­geld und -frei­be­trä­gen für voll­jäh­ri­ge Kin­der wie geplant zukünf­tig auf die Ein­kom­mens­über­prü­fung der Kin­der ver­zich­tet wird. Hier belau­fen sich die Steu­er­min­der­ein­nah­men auf 200 Mil­lio­nen Euro.

  • Ent­fer­nungs­pau­scha­le: Nutzt der Steu­er­zah­ler für den Arbeits­weg abwech­selnd öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel und den eige­nen Pkw, sol­len durch die Umstel­lung von einer tag­wei­sen auf eine jähr­li­che Ver­gleichs­rech­nung die heu­te not­wen­di­gen Auf­zeich­nun­gen und Berech­nun­gen über­flüs­sig wer­den.

  • Ehe­gat­ten­ver­an­la­gung: Die Ver­an­la­gungs- und Tarif­va­ri­an­ten für Ehe­leu­te sol­len von der­zeit sie­ben auf künf­tig vier redu­ziert wer­den (Zusam­men- und Getrennt­ver­an­la­gung sowie zwei Spe­zi­al­fäl­le nach dem Tod eines Ehe­gat­ten und im Tren­nungs­jahr).

  • Ver­bil­lig­te Ver­mie­tung: Statt zwei­er Gren­zen bei der ver­bil­lig­ten Ver­mie­tung einer Woh­nung (56 % der orts­üb­li­chen Mie­te als Unter­gren­ze für den vol­len Wer­bungs­kos­ten­ab­zug, 75 % für den Ver­zicht auf eine Über­schuss­pro­gno­se) soll es nur noch einen Pro­zent­satz geben. Wird mehr als 66 % der orts­üb­li­chen Mie­te gezahlt, gilt die Ver­mie­tung als voll­ent­gelt­lich und ermög­licht den vol­len Wer­bungs­kos­ten­ab­zug, ohne dass eine Über­schuss­pro­gno­se not­wen­dig wird.

  • Abga­be­fris­ten: Arbeit­neh­mer sol­len die Mög­lich­keit erhal­ten, ihre Steu­er­erklä­rung nur noch alle zwei Jah­re abge­ben zu müs­sen. Dane­ben soll für Land- und Forst­wir­te mit abwei­chen­dem Wirt­schafts­jahr zukünf­tig eben­falls die Regel­ab­ga­be­frist von 5 Mona­ten gel­ten statt wie bis­her 3 Mona­te.

  • Ver­bind­li­che Aus­kunft: Ver­bind­li­che Aus­künf­te des Finanz­amts sol­len künf­tig nur noch bei einem Gegen­stands­wert von mehr als 10.000 Euro gebüh­ren­pflich­tig sein.