Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaft
Das Niedersächsische Finanzgericht will ein Ehegattensplitting auch für Lebenspartner nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr kategorisch ausschließen.
Bisher galt es als eherner, vom Bundesfinanzhof abgesegneter Grundsatz, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht vom Ehegattensplitting profitieren kann. Doch angesichts einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, in der das Gericht im Sommer die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Erbschaftsteuer kritisierte, kamen dem Niedersächsischen Finanzgericht Zweifel.
Mit der gleichen Begründung wie bei der Erbschaftsteuer müsste auch eine Gleichbehandlung bei der Einkommensteuer möglich sein. Das Gericht hält daher den Ausschluss vom Ehegattensplitting für Lebenspartner für verfassungswidrig und hat einer Steuerzahlerin Aussetzung der Vollziehung gewährt. Als nächstes wird sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen müssen, bei dem jetzt eine Beschwerde der Finanzverwaltung gegen die Entscheidung anhängig ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen