Beitragsbemessungsgrenzen 2011

Zum ersten Mal seit Gründung der Bundesrepublik sinken die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Wie jedes Jahr ändern sich auch dies­mal zum Jah­res­wech­sel die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Weil die Ein­kom­men im Wes­ten um rund 0,4 % gesun­ken sind, blei­ben hier die Wer­te unver­än­dert oder sin­ken sogar. Im Osten dage­gen stei­gen die Grenz­be­trä­ge zum Teil erheb­lich.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung bleibt im Wes­ten unver­än­dert bei 66.000 Euro (5.500 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 1.800 Euro auf 57.600 Euro (4.800 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung sinkt die Gren­ze dies­mal im Wes­ten, näm­lich um 600 Euro auf dann 81.000 Euro (6.750 Euro mtl.). Im Osten dage­gen steigt sie um 2.400 Euro auf 70.800 Euro (5.900 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt. Hier gibt es ein Novum, denn zum ers­ten Mal seit 1949 sinkt die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze, und zwar um 450 Euro auf 44.550 Euro (3.712,50 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 4.950 Euro höher bei 49.500 Euro im Jahr (4.125,00 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, steigt dies­mal nur im Osten, und zwar um 840 Euro im Jahr. Die neu­en Wer­te betra­gen damit im Wes­ten unver­än­dert 30.660 Euro im Jahr (2.555 Euro mtl.) und im Osten 26.880 Euro im Jahr (2.240 Euro mtl.).