Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

In der Sozialversicherung gibt es höhere Beiträge und Einschränkungen beim Arbeitslosengeld II, aber die Insolvenzgeldumlage wird für 2011 ausgesetzt.

Die not­wen­di­gen Rege­lun­gen für den Lohn­steu­er­ab­zug im Jahr 2011 ohne neue Lohn­steu­er­kar­te sind jetzt gesetz­lich ver­an­kert. Auch sonst gibt es eini­ge Ände­run­gen, die Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer betref­fen:

  • Lohn­steu­er­ab­zug: Die Gül­tig­keit der Lohn­steu­er­kar­te 2010 wird bis Ende 2011 ver­län­gert. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen ent­hielt die letz­te Aus­ga­be.

  • Els­ter­Lohn II: Der Abruf der Abzugs­merk­ma­le für den Lohn­steu­er­ab­zug durch die Arbeit­ge­ber wird ange­passt: Weil die ursprüng­lich dafür vor­ge­se­he­nen Wirt­schafts­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mern nicht vor 2013 zuge­teilt wer­den, braucht es für die Über­gangs­zeit einen ande­ren Iden­ti­fi­ka­ti­ons­schlüs­sel. Statt der USt­IdNr soll in der Über­gangs­zeit nun die Steu­er­num­mer, unter der der Arbeit­ge­ber die Lohn­steu­er-Anmel­dung abgibt, zur Authen­ti­fi­zie­rung des Arbeit­ge­bers die­nen.

  • Pflicht­ver­an­la­gun­gen: Bis­her muss­te jeder Arbeit­neh­mer, der sich einen Frei­be­trag auf der Lohn­steu­er­kar­te ein­tra­gen ließ, eine Steu­er­erklä­rung abge­ben. Arbeit­neh­mer, deren Ein­kom­men die diver­sen gesetz­li­chen Frei­be­trä­ge ohne­hin nicht über­schrei­tet, wer­den zukünf­tig von die­ser Pflicht befreit. Das ist der Fall bei einem Ein­kom­men unter 10.200 Euro für Sin­gles und 19.400 Euro für Ehe­gat­ten.

  • Ries­ter-Ren­te: Beim Wohn-Ries­ter gibt es eini­ge klei­ne, aber ent­schei­den­de Ver­bes­se­run­gen. Zum Bei­spiel gilt das Wohn-Ries­ter nun nicht mehr nur für die Anschaf­fung eines Dau­er­wohn­rechts, son­dern es ist auch des­sen Ent­schul­dung zu Beginn der Aus­zah­lungs­pha­se mög­lich. Außer­dem gibt es nun eine Gna­den­frist von min­des­tens einem Jahr, um das Kapi­tal aus einem Ries­ter-Ver­trag för­de­run­schäd­lich auf einen ande­ren Alters­vor­sor­ge­ver­trag zu über­tra­gen, soll­te es nicht für eine selbst­ge­nutz­te Woh­nung ver­wen­det wer­den.

  • Kran­ken­ver­si­che­rung: Der all­ge­mei­ne Bei­trags­satz für die Kran­ken­ver­si­che­rung steigt zum Jah­res­wech­sel um 0,6 % auf 15,5 %, der ermä­ßig­te Bei­trags­satz beträgt ent­spre­chend 14,9 %.

  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: Auch hier steigt der Bei­trags­satz zum Jah­res­wech­sel, und zwar von 2,8 % auf 3,0 %.

  • Insol­venz­geld­um­la­ge: Weil aus 2010 noch genü­gend finan­zi­el­le Reser­ven vor­han­den sind, wird die Insol­venz­geld­um­la­ge zum ers­ten Mal kom­plett aus­ge­setzt. Der Umla­ge­satz beträgt dem­entspre­chend für 2011 0,0 %.

  • Arbeits­lo­sen­geld II: Der Spar­haus­halt des Bun­des führt zu eini­gen Ein­schrän­kun­gen beim Arbeits­lo­sen­geld II (ALG II/Hartz IV). Ins­be­son­de­re fällt der befris­te­te Zuschlag weg, der bis­her beim Über­gang von ALG I zu ALG II gezahlt wur­de. Außer­dem gilt wäh­rend des Bezugs von ALG II nun kei­ne Ver­si­che­rungs­pflicht in der Ren­ten­ver­si­che­rung mehr. Statt­des­sen wird die Zeit des ALG-Bezugs als Anrech­nungs­zeit berück­sich­tigt.

  • Trans­fer­ent­schä­di­gun­gen: Ent­schä­di­gun­gen für den Wech­sel eines Sport­lers von einem aus­län­di­schen zu einem inlän­di­schen Ver­ein sind nun steu­er­pflich­tig. Auch die­se Rege­lung soll ein unlieb­sa­mes Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs eli­mi­nie­ren. Für Ver­gü­tun­gen im Ama­teur­sport gibt es eine Frei­gren­ze von 10.000 Euro.