Länder wollen Strafzinsen für Steuersünder

Zusätzlich zur Verschärfung bei der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige wollen die Bundesländer auch noch einen Strafzins von 5 % verlangen.

Die geplan­te deut­li­che Ver­schär­fung der Anfor­de­run­gen für eine straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge geht den Län­der­fi­nanz­mi­nis­tern offen­bar noch nicht weit genug. Sie wol­len außer­dem noch einen Straf­zins von 5 Pro­zent pro Jahr ver­lan­gen. Ähn­li­che Wün­sche hat­ten auch ver­schie­de­ne Par­la­men­ta­ri­er bereits geäu­ßert, aller­dings in Form einer Ver­wal­tungs­ge­bühr statt eines Straf­zin­ses. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um sieht jedoch ver­fas­sungs­recht­li­che Pro­ble­me mit einem zusätz­li­chen Straf­zins. Die Ver­ab­schie­dung des Geset­zes im Bun­des­tag ist für Ende Febru­ar geplant. Erst dann wird sich zei­gen, inwie­fern sich die Län­der mit ihrem Wunsch noch durch­set­zen kön­nen, und ob das Gesetz noch um eine Baga­tell­re­ge­lung ergänzt wird, sodass eine Straf­be­frei­ung spä­ter nicht auch wegen ver­ges­se­ner Klein­be­trä­ge noch nach­träg­lich weg­fal­len kann.