Länder wollen Strafzinsen für Steuersünder
Zusätzlich zur Verschärfung bei der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige wollen die Bundesländer auch noch einen Strafzins von 5 % verlangen.
Die geplante deutliche Verschärfung der Anforderungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige geht den Länderfinanzministern offenbar noch nicht weit genug. Sie wollen außerdem noch einen Strafzins von 5 Prozent pro Jahr verlangen. Ähnliche Wünsche hatten auch verschiedene Parlamentarier bereits geäußert, allerdings in Form einer Verwaltungsgebühr statt eines Strafzinses. Das Bundesfinanzministerium sieht jedoch verfassungsrechtliche Probleme mit einem zusätzlichen Strafzins. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Ende Februar geplant. Erst dann wird sich zeigen, inwiefern sich die Länder mit ihrem Wunsch noch durchsetzen können, und ob das Gesetz noch um eine Bagatellregelung ergänzt wird, sodass eine Strafbefreiung später nicht auch wegen vergessener Kleinbeträge noch nachträglich wegfallen kann.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen