Beginn der Festsetzungsfrist bei Antragsveranlagungen
Entgegen seiner Entscheidung vom letzten Jahr geht das Finanzgericht Baden-Württemberg jetzt doch von einer siebenjährigen Frist für die Abgabe der Steuererklärung von Arbeitnehmern aus.
Das Steuerrecht unterscheidet bei der Einkommensteuerveranlagung zwischen Pflicht- und Antragsveranlagung. Grundsätzlich müssen zwar alle Steuerzahler eine Steuererklärung abgeben. Bei Arbeitnehmern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wird aber eine Veranlagung in der Regel nur auf deren Antrag hin durchgeführt.
Nach wie vor unklar ist, innerhalb welcher Frist Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben und damit eine Antragsveranlagung durchführen lassen können, wenn sie sich eine Steuererstattung versprechen. Grundsätzlich gilt eine Festsetzungsfrist von vier Jahren, innerhalb der die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen muss. Bei der Pflichtveranlagung, also den Steuerzahlern, die zwingend eine Steuererklärung abgeben müssen, gibt es aber außerdem noch eine Anlaufhemmung von drei Jahren, sodass die Frist letztlich sieben Jahre beträgt. Ob diese Anlaufhemmung von drei Jahren auch bei der Antragsveranlagung gilt ist jedoch Auslegungssache.
Entgegen der Ansicht der meisten Steuerexperten hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg im letzten Jahr entschieden, dass dies nicht der Fall sei, eine Steuererklärung also innerhalb von vier Jahren abzugeben ist. Jetzt hat ein anderer Senat des gleichen Finanzgerichts gegenteilig entschieden und auch Arbeitnehmern die siebenjährige Festsetzungsverjährung zugebilligt. Andernfalls käme es zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung zwischen Steuerpflichtigen, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, und solchen, die nur auf ihren Antrag hin veranlagt werden, meint das Gericht. Zu beiden Entscheidungen ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig, der nun das letzte Wort in dieser Sache hat.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform