Nachträgliche Sicherung der Riester-Zulage

Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags versäumt hat, kann sich die Riester-Zulage noch nachträglich sichern.

Nach­dem die Finanz­ver­wal­tung jetzt von den Anbie­tern auto­ma­tisch Daten zu allen Ries­ter-Ver­trä­gen über­mit­telt bekommt, sind in den letz­ten Wochen zahl­rei­che Fäl­le bekannt gewor­den, in denen die Arbeit­neh­mer ihre Ries­ter-Zula­ge wie­der ver­lie­ren soll­ten, weil sie ver­se­hent­lich oder unbe­ab­sich­tigt nicht den not­wen­di­gen Eigen­bei­trag geleis­tet hat­ten. Das betrifft ins­be­son­de­re nicht berufs­tä­ti­ge Ehe­part­ner, die die Ries­ter-Zula­ge auch ohne Eigen­bei­trag erhal­ten. Das ändert sich jedoch nach der Geburt eines Kin­des, weil der Staat dann für drei Jah­re Ren­ten­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zahlt und Ren­ten­ver­si­che­rungs­zei­ten anrech­net und der Ehe­part­ner dadurch Mit­glied in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung wird.

Wer aber in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung pflicht­ver­si­chert ist, wech­selt von der mit­tel­ba­ren in die unmit­tel­ba­re Zula­gen­be­rech­ti­gung und muss dann min­des­tens 60 Euro pro Jahr in den eige­nen Ries­ter-Ver­trag ein­zah­len, um die vol­le Zula­ge zu erhal­ten. Zahl­rei­che Ehe­paa­re, die die­sen Umstand über­se­hen haben, kön­nen jetzt auf­at­men. Die Bun­des­re­gie­rung arbei­tet näm­lich an einem Gesetz, das die nach­träg­li­che Siche­rung der Ries­ter-Zula­ge ermög­li­chen soll, indem die Eigen­bei­trä­ge nach­ge­zahlt wer­den.

Die Betrof­fe­nen wer­den nun dar­über infor­miert, dass und wie sie ihre Eigen­bei­trä­ge nach­zah­len und so die vol­le Zula­ge wie­der erhal­ten kön­nen. Sie müs­sen dazu ledig­lich die Bei­trä­ge auf ihren Ries­ter-Ver­trag ein­zah­len und ihrem Anbie­ter Bescheid geben, für wel­che Jah­re die­se Zah­lun­gen bestimmt sind. Um alles ande­re küm­mern sich der Anbie­ter und die Zula­gen­stel­le.

Ab 2012 kann die­ses Pro­blem nicht mehr auf­tre­ten, weil es dann kei­ne mit­tel­ba­re Zula­gen­be­rech­ti­gung ohne Eigen­bei­trag mehr gibt. Dann muss jeder Ries­ter-Spa­rer einen Eigen­bei­trag von min­des­tens 60 Euro im Jahr — also fünf Euro pro Monat — auf sei­nen Ver­trag ein­zah­len, um die vol­le Zula­ge zu erhal­ten.