Grobes Verschulden bei Verwendung des ELSTER-Programms

Auch wer die ELSTER-Software für seine Steuererklärung nutzt, muss die Anleitung zur Einkommensteuer durchlesen, um Fehler in der Erklärung zu vermeiden.

Der Grund­satz, dass ein Steu­er­zah­ler grob fahr­läs­sig han­delt, wenn er es unter­lässt, die Anlei­tung zur Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung durch­zu­le­sen und die dar­in ent­hal­te­nen Erläu­te­run­gen zu beach­ten, gilt auch dann, wenn die Steu­er­erklä­rung mit Hil­fe des ELS­TER-Pro­gramms der Finanz­ver­wal­tung erstellt wird, denn auch in dem Pro­gramm ist die Anlei­tung ent­hal­ten. Das Finanz­ge­richt Sach­sen-Anhalt wies mit die­ser Begrün­dung den Wunsch eines Steu­er­zah­lers auf nach­träg­li­che Ände­rung des Steu­er­be­scheids ab, weil er über­se­hen hat­te, die Anla­ge zu den Unter­halts­leis­tun­gen mit aus­zu­fül­len. Dem­ge­gen­über hat das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz in einem ande­ren Fall eine nach­träg­li­che Kor­rek­tur zuge­las­sen. Dort hat­te der Steu­er­zah­ler ver­ges­sen, geleis­te­te Bei­trä­ge aus sei­nen hand­schrift­li­chen Noti­zen in das Pro­gramm zu über­tra­gen. Gegen die­se Ent­schei­dung hat die Finanz­ver­wal­tung jedoch Revi­si­on ein­ge­legt.