Gewerbesteuermessbetrag wird nicht mehr vorläufig festgesetzt

Die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 sind nun entgültig rückwirkend beseitigt worden.

Weil es Streit über die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des Haus­halts­be­gleit­ge­set­zes 2004 gab, ergin­gen Beschei­de über den Gewer­be­steu­er­mess­be­trag bis­her vor­läu­fig. Inzwi­schen wur­den die Ände­run­gen vom Gesetz­ge­ber bestä­tigt, und die obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der haben daher die Anwei­sung, den Gewer­be­steu­er­mess­be­trag nur vor­läu­fig fest­zu­set­zen, wie­der auf­ge­ho­ben.