Eindämmung der Normenflut

Mehr als 100 Verwaltungsanweisungen hat das Bundesfinanzministerium aussortiert und die Finanzbehörden angewiesen, diese ab 2010 nicht mehr anzuwenden.

Wie schon in den Jah­ren zuvor woll­te das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die Nor­men­flut ein wenig ein­däm­men und hat wie­der eine Lis­te von Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen ver­öf­fent­licht, die nicht mehr gel­ten sol­len. Ins­ge­samt 115 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen sol­len für Tat­be­stän­de ab dem 1. Janu­ar 2010 nicht mehr ange­wen­det wer­den. Aller­dings muss jetzt nie­mand Angst haben, dass das deut­sche Steu­er­recht über­schau­bar wer­den könn­te, denn die Lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen ist nach wie vor 99 Sei­ten lang. Außer­dem hät­te sich über die Hälf­te der aus­sor­tier­ten Vor­schrif­ten sowie­so erle­digt, weil sie spe­zi­ell für 2008 oder 2009 gül­ti­ge Richt­wer­te, Berech­nungs­me­tho­den oder Vor­dru­cke betref­fen.