Nächstes Steuergesetz in Arbeit

Das nächste Steueränderungsgesetz ist bereits in Arbeit, bringt aber nur Änderungen im Detail und die noch ausstehenden Regelungen zum elektronischen Lohnsteuerabzug.

Mit dem Steu­er­ver­ein­fa­chungs­ge­setz 2011 steht das ers­te gro­ße Steu­er­ge­setz die­ses Jah­res kurz vor der Ver­ab­schie­dung. Unter­des­sen ist bereits das nächs­te Gesetz in Arbeit, das den Band­wurm­na­men “Gesetz zur Umset­zung der Bei­trei­bungs­richt­li­nie sowie zur Ände­rung steu­er­li­cher Vor­schrif­ten” trägt. Dar­in wer­den unter ande­rem die not­wen­di­gen Geset­zes­än­de­run­gen für die im kom­men­den Jahr vor­ge­se­he­ne Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le (ELSTAM) gere­gelt.

Wei­te­re Ände­run­gen in dem Gesetz betref­fen unter ande­rem die auf­grund eines Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fah­rens der EU-Kom­mis­si­on not­wen­di­ge Abschaf­fung der Sanie­rungs­klau­sel und die Ein­füh­rung einer Opti­on für eine unbe­schränk­te Steu­er­pflicht mit ent­spre­chend höhe­ren Frei­be­trä­gen in Erb­fäl­len, bei denen sowohl Erb­las­ser als auch Erbe ihren Wohn­sitz im Aus­land haben. Schließ­lich wird mit dem Gesetz die Bei­trei­bungs­richt­li­nie umge­setzt, mit der die EU-Mit­glied­staa­ten die gegen­sei­ti­ge Amts­hil­fe bei der grenz­über­schrei­ten­den Bei­trei­bung von aus­ste­hen­den Steu­ern, Abga­ben und dar­auf ent­fal­len­der Neben­leis­tun­gen ver­bes­sern wol­len.