Verfassungsbeschwerde zum Kilometersatz bei Dienstreisen
Ob die unterschiedlichen pauschalen Erstattungssätze für Dienstreisen verfassungsgemäß sind, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen.
Beim Bundesverfassungsgericht ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die die unterschiedlichen Kilometersätze bei Dienstreisen betrifft: Während Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst ihr Aufwand nach den Landesreisekostengesetzen pauschal erstattet wird, gelten für alle anderen Arbeitnehmer die Lohnsteuerrichtlinien (LStR). In den LStR ist ein pauschaler Satz von 0,30 Euro pro Kilometer vorgesehen, während zumindest einige Bundesländer in ihren Reisekostengesetzen eine Pauschale von 0,35 Euro vorsehen.
Gegen diese Ungleichbehandlung wendet sich nun der Beschwerdeführer. Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch völlig offen, weil die Pauschalen nicht abgeltend sind, sondern nur Vereinfachungscharakter haben. Es steht also jedem Arbeitnehmer frei, höhere Kosten nachzuweisen. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht hier für mehr Klarheit und Einheitlichkeit im Steuerrecht sorgt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler