Bettensteuer ist rechtmäßig
Kommunen dürfen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben eine Bettensteuer pro Übernachtung verlangen.
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen haben viele Kommunen zum Anlass genommen, eine oft als “Kulturförderabgabe” deklarierte Bettensteuer für Hotels einzuführen. Dass das zulässig ist, hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden und damit im konkreten Fall den Städten Bingen und Trier Recht gegeben. Die Kommunen müssen auch nicht zwischen privaten und beruflichen Übernachtungen unterscheiden, denn auch bei beruflich veranlassten Aufenthalten sei die Übernachtung Teil der persönlichen Lebensgestaltung, meint das Gericht. Allerdings haben die Richter auch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
- Flugunterricht ist kein steuerfreier Unterricht
- Tätowierer übt künstlerische Tätigkeit aus
- Grunderwerbsteuer auf nachträgliche Sonderwünsche
- Schenkungsteuer bei niedrig verzinstem Darlehen