Bettensteuer ist rechtmäßig

Kommunen dürfen von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben eine Bettensteuer pro Übernachtung verlangen.

Die Absen­kung der Mehr­wert­steu­er auf Beher­ber­gungs­leis­tun­gen haben vie­le Kom­mu­nen zum Anlass genom­men, eine oft als “Kul­tur­för­der­ab­ga­be” dekla­rier­te Bet­ten­steu­er für Hotels ein­zu­füh­ren. Dass das zuläs­sig ist, hat jetzt das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Rhein­land-Pfalz ent­schie­den und damit im kon­kre­ten Fall den Städ­ten Bin­gen und Trier Recht gege­ben. Die Kom­mu­nen müs­sen auch nicht zwi­schen pri­va­ten und beruf­li­chen Über­nach­tun­gen unter­schei­den, denn auch bei beruf­lich ver­an­lass­ten Auf­ent­hal­ten sei die Über­nach­tung Teil der per­sön­li­chen Lebens­ge­stal­tung, meint das Gericht. Aller­dings haben die Rich­ter auch die Revi­si­on zum Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zuge­las­sen.