Fallstricke vom Finanzamt

Gerade Existenzgründer sollten besonders darauf achten, welche Fallstricke im Umgang mit dem Finanzamt auf sie lauern.

Exis­tenz­grün­der berück­sich­ti­gen häu­fig nicht, dass sie einen stil­len Teil­ha­ber haben. Die­ser Teil­ha­ber ist das Finanz­amt. Der Fis­kus par­ti­zi­piert an jeder ver­dien­ten Mark in Ihrem Betrieb. Dane­ben bestehen ertrags­un­ab­hän­gi­ge Steu­ern, die auch dann zu zah­len sind, wenn im Betrieb kein Geld ver­dient wird. Hier­zu gehö­ren Grund­steu­er, Kfz-Steu­er oder Mine­ral­öl­steu­er.

Eine Son­der­stel­lung nimmt die Umsatz­steu­er ein, die nur dann zu einem Kos­ten­fak­tor wird, wenn das Finanz­amt einen Vor­steu­er­ab­zug streicht oder Umsatz­steu­er aus feh­ler­haf­ten Rech­nun­gen abzu­füh­ren ist. Ach­ten Sie vor allem auf ord­nungs­ge­mäß aus­ge­stell­te Rech­nun­gen; denn wel­cher Unter­neh­mer hat eine Gewinn­span­ne von 16 Pro­zent? Ihr stil­ler Teil­ha­ber nimmt wenig Rück­sicht dar­auf, dass Ihnen ein­mal ein Feh­ler unter­lau­fen kann. Durch eine Gewinn­steue­rung, die Gewinn­sprün­ge ver­mei­det, kön­nen Sie Ihre Steu­er­last in erträg­li­chen Gren­zen hal­ten.