Betriebsleiter für Handwerksgesellschaften

Für einen Eintrag in der Handwerksrolle braucht die GmbH einen Betriebsleiter mit Meisterbrief.

Eine GmbH wird in die Hand­werks­rol­le nur dann ein­ge­tra­gen, wenn sie einen Betriebs­lei­ter stellt. Der Betriebs­lei­ter muss einen Meis­ter­brief haben und sei­ne Funk­ti­on im Betrieb ernst­lich wahr­neh­men. Eine Arbeits­zeit von nur weni­gen Stun­den täg­lich oder am Wochen­en­de reicht nicht aus.

Stellt sich ein Hand­werks­meis­ter als Stroh­mann zur Ver­fü­gung, so ist die Ver­ein­ba­rung nich­tig. Nach einer Ent­schei­dung des Lan­des­ar­beits­ge­richts Thü­rin­gen kann der Stroh­mann kei­ne Ver­gü­tung für sei­ne Tätig­keit ver­lan­gen. Noch schlim­mer ist, dass die GmbH in der Hand­werks­rol­le gelöscht wird und ihrer Tätig­keit nicht mehr nach­ge­hen darf.

Die GmbH-Gesell­schaf­ter soll­ten beden­ken, dass der Betriebs­lei­ter durch einen Unfall aus­fal­len kann. Es sind daher Ver­tre­tungs­re­ge­lun­gen zu schaf­fen. Am bes­ten ist es, wenn ein Mit­ar­bei­ter aus dem Betrieb einen Meis­ter­kur­sus besucht. Hier­zu kön­nen vom Betref­fen­den BAföG-Mit­tel (Meis­ter-BAföG) bean­tragt wer­den.