Qualifikation eines Arbeitszimmers

Ein Zimmer wird nicht allein dadurch zum Arbeitszimmer, weil darin Fachliteratur gelagert wird.

Ein Raum, in dem umfang­rei­che Fach­li­te­ra­tur gela­gert wird, ist allein des­halb noch nicht als Arbeits­zim­mer anzu­er­ken­nen. Viel­mehr ist not­wen­dig, dass noch wei­te­re Indi­zi­en für die Nut­zung als Arbeits­zim­mer spre­chen. Sol­che Indi­zi­en lie­gen vor, wenn die sons­ti­ge Aus­stat­tung des Raums mit einem PC, Soft­ware, Dru­cker und sons­ti­gen berufs­ty­pi­schen Arbeits­ma­te­ria­li­en die Aus­übung einer beruf­li­chen Tätig­keit erlaubt.