Finanzämter nehmen Rücksicht auf EHEC-geschädigte Landwirte

Zumindest ein Teil der Finanzämter wird in den nächsten Monaten den durch die EHEC-Epidemie geschädigten Landwirten mit zinsfreien Stundungen und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entgegenkommen.

Durch die EHEC-Epi­de­mie sind bei vie­len land­wirt­schaft­li­chen Betrie­ben beträcht­li­che Schä­den ent­stan­den, die zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren. Dar­auf hat das Finanz­mi­nis­te­ri­um in Baden-Würt­tem­berg reagiert und sei­ne Finanz­äm­ter ange­wie­sen, auf die Betrof­fe­nen zumin­dest für eini­ge Mona­te Rück­sicht zu neh­men. Nach­weis­lich unmit­tel­bar und nicht uner­heb­lich Betrof­fe­ne kön­nen daher bis zum 31. Okto­ber 2011 unter Dar­le­gung ihrer Ver­hält­nis­se Anträ­ge auf Stun­dung der bis zu die­sem Zeit­punkt bereits fäl­li­gen oder fäl­lig wer­den­den Steu­ern sowie Anträ­ge auf Anpas­sung der Vor­aus­zah­lun­gen auf Ein­kom­men- oder Kör­per­schaft­steu­er stel­len. Die Finanz­äm­ter wer­den die­se Anträ­ge in der Regel bewil­li­gen und auf Stun­dungs­zin­sen ver­zich­ten. Voll­stre­ckungs­maß­nah­men und Säum­nis­zu­schlä­ge sol­len den Betrof­fe­nen bis zu die­sem Ter­min eben­falls erspart blei­ben.