Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben
Wer die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte UStIdNr verwendet, hat keinen Anspruch auf den Vorsteuerabzug aus einem innergemeinschaftlichen Erwerb.
In der Regel kann ein Käufer die für den innergemeinschaftlichen Erwerb geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, wenn er den Gegenstand für sein Unternehmen bezieht und zur Ausführung von Umsätzen verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Das gilt allerdings nicht, wenn er gegenüber dem Lieferer die von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilte UStIdNr verwendet, weil der innergemeinschaftliche Erwerb dann als im Gebiet dieses Mitgliedstaates bewirkt gilt. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat die Finanzverwaltung jetzt in die Umsatzsteuerrichtlinien übernommen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026