Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.

Die Stich­tags­re­ge­lung beim Eltern­geld, nach der das Eltern­geld erst für ab dem 1. Janu­ar 2007 gebo­re­ne Kin­der gezahlt wird, ist ver­fas­sungs­ge­mäß. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ver­fas­sungs­be­schwer­den zwei­ter Müt­ter, deren Kin­der jeweils kurz vor dem Stich­tag gebo­ren wur­den, nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men, da vor dem Eltern­geld schließ­lich Anspruch auf Erzie­hungs­geld bestand, auch wenn die­se bei­den Müt­ter wegen ihres zu hohen Ein­kom­mens ledig­lich beim Eltern­geld eine Zah­lung erhal­ten hät­ten.