Berücksichtigung der Elternzeit bei Berechnung des Elterngeldes

Eine berufliche Auszeit zur Betreuung der Kinder ohne den Bezug von Elterngeld darf bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.

Bei der Berech­nung des durch­schnitt­li­chen Ein­kom­mens für das Eltern­geld wer­den zwar Zeit­räu­me mit Eltern­geld­be­zug nicht mit ein­be­zo­gen, wohl aber Eltern­zeit, in der kein Eltern­geld gezahlt wird und in der der Eltern­teil damit in der Regel ohne Ein­kom­men ist. Die Ver­fas­sungs­be­schwer­de einer Mut­ter, die Eltern­geld auf der Grund­la­ge ihres alten Ein­kom­mens haben woll­te, hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men, weil die Rege­lung so ver­fas­sungs­recht­lich zuläs­sig sei.